Im Oktober des vergangenen Jahres hat die Landesregierung NRW das umstrittene Kinderbildungsgesetz verabschiedet. Die Kommunen müssen selbst die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen festlegen. Durch den Wegfall des Elternbeitragdefizitausgleichs im GTK seit dem Landeshaushalt 2006 erhalten die Gemeinden keine Kompensation vom Land für Mindereinnahmen. Pro Kindergartenjahr fehlen den Kommunen damit rund 84 Mio. Euro. Diese Regelung lässt den Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzepten oder Nothaushalten keine andere Wahl, als die Elternbeiträge anzuheben. Obwohl landesweit im Durchschnitt ca. 12 bis 13 Prozent Elternbeiträge erhoben werden, geht die Landesregierung weiterhin von 19% aus. Die Höhe der Elternbeiträge wird in den Kommunen in Zukunft von der Kassenlage der kommunalen Finanzen abhängen. Die erneute Festschreibung des Elternbeitrags auf diese Höhe zementiert diese soziale Ungleichheit im neuen Gesetz.
Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Herdecke fordert eine Gestaltung der Elternbeiträge, die die Förderchancen für alle Kinder sicherstellt. Ansonsten beginnt die von der OECD kritisierte Sozialauswahl des deutschen Bildungssystems schon in den Tageseinrichtungen. Die SPD Fraktion hat daher für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Antrag eingebracht, der sich mit der Neufestlegung der Elternbeiträge befasst.
Wesentliche Forderung der SPD Fraktion ist: Keine Erhöhung der Elternbeiträge bei vergleichbarem Betreuungsangebot, Bei der Gestaltung der Elternbeiträge für die unterschiedlichen Betreuungszeiten sollte sicher gestellt werden, dass Betreuungszeiten sich nicht am Geldbeutel der Eltern ausrichten. Durch die Beitragsstaffelung sollte deutlich gemacht werden, dass die 25-stündige Betreuungszeit eher die Ausnahme bleiben sollte, da eine Betreuung von nur 25 Wochenstunden die im Gesetz vorgesehenen und aus fachlicher Perspektive als Mindeststandard zu beschreibenden Bildungsziele in der Regel nicht erreichbar sind. Es sollte verhindert werden, dass Eltern aufgrund der finanziellen Belastung eine geringere Betreuungszeit als gewünscht und notwendig für ihr Kind wählen.
Während die erste Einkommensstufe, die einen kostenfreien Besuch der Tagesstätte erlaubt, angehoben werden sollte, möchte die SPD Fraktion im oberen Einkommensbereich zusätzliche Stufen einführen, da die bisherige Grenze nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Empfänger von Leistungen nach SGB ll / SGB Xll sowie Asylbewerber sollten grundsätzlich von Beiträgen befreit werden. Auch Geschwisterkinder sollten beitragsfrei eine Tageseinrichtung besuchen können.
Mit ihren Forderungen zur Beitragsgestaltung orientiert sich die SPD Fraktion eng an den Vorschlägen der Freien Wohlfahrtspflege.