Zu den Pressemitteilungen der Fraktionen FDP, CDU und Grüne bzgl. der Elternbeiträge nimmt die SPD – Fraktion im Rat der Stadt Herdecke Stellung:

Im Oktober des vergangenen Jahres hat die Landesregierung NRW das umstrittene Kinderbildungsgesetz verabschiedet. Die Kommunen müssen selbst die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen festlegen. Während die Landesregierung von einem Beitragsaufkommen von 19 Prozent der Betriebskosten ausgeht, werden im Landesdurchschnitt nur 12 bis 13 Prozent durch Elternbeiträge erwirtschaftet. Seit dem Landeshaushalt 2006 erhalten die Gemeinden keine Kompensation vom Land für Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen. Pro Kindergartenjahr fehlen den Kommunen damit rund 84 Mio. Euro.
Wenn nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen fordert, so scheint dies ein familienfreundlicher und sozialpolitisch zu begrüßender Antrag zu sein. Dieses Ziel wird durch die Landes – SPD seit langem verfolgt. Diese Forderung auf kommunaler Ebene zu erheben, macht daraus allerdings einen Fensterantrag. Eine gänzliche Beitragsbefreiung würde den Herdecker Haushalt mit 749.504 Euro belasten. Man darf gespannt sein, wie die Grünen diese Summe im noch nicht eingebrachten Haushalt kompensieren wollen.
Auch die Forderung der FDP-Fraktion, eine Beitragsbefreiung bis zu einem Einkommen von 35.000 Euro vorzusehen und die Beiträge bei den höheren Einkommen zu deckeln, würde zu Mindereinnahmen im sechsstelligen Bereich führen.
Die SPD – Fraktion hat sich im Unterausschuss des JHA dafür ausgesprochen, die Einkommensgrenze für die Beitragsbefreiung deutlich anzuheben, um zu verhindern, dass Eltern aus finanziellen Gründen ihre Kinder nicht in eine Tagesstätte schicken. Daher war es kein Problem, sich mit der CDU auf eine Grenze von 25.000 Euro zu einigen. Besonders lag es der SPD am Herzen, die Beitragstabelle durch eine Einkommensstaffelung in 5.000 €-Schritten gerechter zu gestalten. Gerade im unteren Einkommensbereich ist es schon ein Unterschied, 1.000 Euro monatlich mehr auf dem Gehaltszettel zu haben. Die SPD – Fraktion konnte sich bei dem gemeinsamen Antrag mit der CDU mit dieser Staffelung und gleichzeitig deutlich geringeren Einstiegsbeiträgen durchsetzen.
Letztendlich bleibt festzuhalten, dass der Beschluss der Landesregierung, den Kommunen die Gestaltung der Elternbeiträge zu überlassen, soziale Ungleichheit zementiert. Im Ergebnis führen die geplanten und teilweise schon beschlossenen neuen Beiträge zu krassen Unterschieden. So zahlt ein Alleinerziehender mit einem Jahreseinkommen von 16.000 € für 45 Std. Betreuungszeit für ein unter 2jähriges Kind in Bonn 68 €, in Duisburg 45 € und in Hagen und Herdecke 0 €.

Karin Striepen