Als Ergebnis der Einschätzungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt und des Städte- und Gemeindebundes in der Hauptausschusssitzung am 02.12.2010 sowie infolge eigener Gespräche mit einem Fachjuristen ist die SPD-Fraktion zu der Einschätzung gelangt, dass die Stadt Herdecke offensichtlich rechtlich verpflichtet ist, bei entsprechenden Maßnahmen Beiträge zu erheben. Allerdings stellt sich für die SPD-Fraktion der Sachverhalt beim Umbau des Kirchender Dorfkerns anders da.
So hat der Rat der Stadt Herdecke in seiner Sitzung am 11.12.2003 beschlossen, das städtische Grundstück für die Ansiedlung des Einkaufsmarktes an die HGWG zu veräußern. Im Beschluss heißt es:
Nach Abzug der von der Stadt Herdecke im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben zu tragenden Kosten soll der verbleibende Erlös in einer Größenordnung von ca. 500.000 zur Umgestaltung des Kirchender Dorfkerns reinvestiert werden.
Mit diesem Beschluss hat der Rat ausdrücklich einen Zusammenhang hergestellt zwischen der Ansiedlung des Einkaufsmarktes und der Ertüchtigung des Kirchender Dorfkerns. Mit dem Beschluss, den Veräußerungsgewinn aus dem Grundstücksverkauf zweckgebunden zu reinvestieren, entfällt der gewichtigste Grund für die Erhebung von Beiträgen: Der städtische Haushalt und damit die Allgemeinheit sollen nicht für Maßnahmen belastet werden, die nur für einen Teil der BürgerInnen einen wirtschaftlichen Vorteil erbringen.
Vor diesem Hintergrund und mit dieser Begründung wurde den Anliegern in einer öffentlichen Veranstaltung von Mitarbeitern der Verwaltung zugesichert, dass sie keine Beiträge für die Umbaumaßnahme zahlen müssen. Bei der Veranstaltung waren zahlreiche auch heute noch im Rat vertretene Politiker der unterschiedlichen Fraktionen anwesend, die dem nicht widersprachen. So kann die Empörung einiger Mitglieder der Koalition über die Nichtanwendung der Beitragssatzung bei dieser Maßnahme nur als fadenscheinig bewertet werden.
Da für die Stadt offensichtlich kein Schaden entstanden ist und um den Vertrauensschutz der BürgerInnen nicht zu verletzen, hat die SPD-Fraktion beantragt, nur den Betrag, der durch die 500.000 nicht gedeckt war, anteilig auf die Anlieger umzulegen. Die Koalition, die Politik offensichtlich nur noch nach Kassenlage betreibt, lehnte diesen Antrag ab. So werden nun im Einzelfall sogar fünfstellige Eurobeträge für die Bürger fällig.