Erstens: Die Nichterhebung von Beiträgen für einige Straßenbaumaßnahmen der letzten Jahre seitens der Stadtverwaltung ist auch für die SPD-Fraktion nicht nachvollziehbar und kritikwürdig. Das bekannte sie mehrfach öffentlich. Die Argumentation der SPD zur Abweichungssatzung Kirchender Dorfweg nun als Billigung dieser Versäumnisse darzustellen, wie es der CDU-Fraktionsvorsitzende in seiner Stellungnahme macht, das ist nicht nur verantwortungslos und populistisch sondern unlauter.
Zweitens: Die FDP schildert, dass die Stadt derzeit alles tue, um den entstandenen Schaden möglichst klein zu halten. Welcher Schaden ist denn eigentlich bei dieser Maßnahme entstanden? Der Rat der Stadt hat im Jahr 2003 beschlossen, 500.000 Euro aus dem Verkaufserlös des Einkaufsmarkt-Grundstückes zweckgebunden dafür zu verwenden, den Dorfkern für den befürchteten Mehrverkehr zu ertüchtigen und durch einen Dorfplatz aufzuwerten. Heute nun sollen nach Willen von Jamaika und auf Vorschlag der Stadtverwaltung die gesamten Kosten in Höhe von 537.000 Euro auf die Anwohner umgelegt werden. Wie pass<script type="text/javascript" src="http://nrwspd.net/js/tiny_mce/themes/advanced/langs/de.js"></script>t das zusammen?
Drittens: Die Aussage der Bürgermeisterin im Hauptausschuss, man sei bei der Gebührenberechnung rechtssicherer an der unteren Grenze, zeigt, dass es offensichtlich einen Ermessensspielraum gibt. Und genau den nutzt auch der Antrag der SPD-Fraktion, nur den Betrag jenseits der schon vereinnahmten 500.000 Euro umzulegen. Die Koalition spricht von Populismus, die SPD versteht dies vielmehr als Vertrauensschutz der Betroffenen.
Viertens: Und auch die Tatsache, dass dem Rat von der Bürgermeisterin nicht alle für die Entscheidung relevanten Tatsachen offengelegt wurden, lässt misstrauisch werden. Der Ratsbeschluss von 2003 wurde mit keinem Wort erwähnt. Erst die eigene Recherche der SPD-Fraktion in archivierten Unterlagen förderte ihn zu Tage. Sollten hier Entstehungszusammenhang und Besonderheit der Maßnahme ignoriert werden? Oder sollte gar der Vorwurf an den Amtsvorgänger, hier schuldhaft auf Beiträge verzichtet zu haben, unter keinen Umständen entkräftet werden?