Norbert Meesters: Keine Prüffrist für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten

In Wasserschutzgebieten werden wir die geltenden Prüffristen allerdings beibehalten. Bis Ende 2015 müssen Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden und industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Industrielle oder gewerblichen Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, sollen bis Ende 2020 geprüft werden. Die in der Selbstüberwachungsverordnung geregelte Überprüfung von kommunalen Abwasserleitungen und industriellen Abwasserleitungen soll ebenfalls beibehalten werden.

Eine sofortige Sanierung von Abwasserkanälen ist dann vorgesehen, wenn die Funktionsprüfung eine einsturzgefährdete Abwasserleitung zum Vorschein gebracht hat. Bei mittleren Schäden soll eine Sanierung innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.

Sollte es bei Sanierungen zu sozialen Härtefällen kommen, können die Bürgerinnen und Bürger günstige Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen.“