Die Bürgermeisterin betonte zwar während der Sitzung, alle Fragen könnten beantwortet werden. Da die Beantwortung jedoch den Rahmen der Ausschusssitzung sprengen würde, wurde ihrerseits eine Beantwortung mit dem Protokoll zugesagt.
In diesem jedoch wurde die SPD-Fraktion dann ein weiteres Mal mit Hinweis auf die komplizierte Sachlage vertröstet. Eine gewissenhafte Beantwortung der Fragen erfordere die Beteiligung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, deren zuständige Mitarbeiterin allerdings krankheitsbedingt ausfalle, heißt es darin.
Nach nunmehr fast drei Wochen sind somit alle Fragen zur Abrechnungsweise nach KAG immer noch unbeantwortet. Da sie sich auf bereits erfolgte Abrechnungen beziehen, zeigt sich die SPD-Fraktion verwundert über diese Hinhaltetaktik. Wie wenig souverän ist die Verwaltung, dass sie externen Sachverstand zur Beantwortung benötigt? Oder haben unsere Fragen doch Unsicherheit ausgelöst, ob alle Abrechnungen fehlerfrei erstellt wurden? fragt sich Karin Striepen.
Lediglich mit dem Vorwurf der Denunzierung eines unbequemen Bürgers bei seinem Arbeitgeber setzt sich das Protokoll sehr wortreich aber wenig überzeugend auseinander. Da Sie im Rahmen Ihres Schrift- und E-Mail-Verkehrs dienstliche Ressourcen der Stadt Dortmund genutzt und für Ihre privaten Interessen instrumentalisiert haben, habe ich mich zeitgleich an Ihren Dienstvorgesetzten gewendet mit der Bitte, Sie auf die Trennung von dienstlichen Angelegenheiten und privaten Interessen hinzuweisen. Dieses Zitat aus dem Schreiben eines Rathausmitarbeiters an den betroffenen Bürger spricht für sich, so die Fraktionsvorsitzende Dr. Nadja Büteführ empört.
Fragen der SPD-Fraktion im Hauptausschuss am 04.07.2013
1. Was genau meint die Stadt Herdecke, wenn sie in dem am Samstag in der Lokalzeitung erschienenen Artikel über eine falsche Refinanzierung bei den Kanalbaumaßnahmen spricht?
(Was und warum wurde falsch finanziert?)
2. Bei der Berechnung des Schadens, der der Schadensersatzklage zu Grunde gelegt wurde, wurde der Anteil, der über die Abschreibung bereits in den Abwassergebühren enthalten ist, herausgerechnet. Wurden die nachträglich geltend gemachten Beiträge ebenso berichtigt? Oder wurden sie zu Unrecht erhoben und die Bürgerinnen und Bürger insoweit zu Unrecht doppelt belastet?
3. Hatte die Stadtverwaltung Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis darüber, dass die Refinanzierung der Kanalbaumaßnahmen falsch ist? (Hier gab es zahlreiche Hinweise eines Bürgers an BM und Justitiar).
4. Sofern für die Erneuerung des gesamten Abwasserkanals Gebühren vereinnahmt wurden, so dass dadurch die Gesamterneuerung des Abwasserkanals einschließlich des Anteils, welcher der Straßenentwässerung dient, bereits bezahlt war, wie kann dann (zusätzlich) nach dem KAG abgerechnet werden?
5. Wurden die eingenommenen Beiträge nach KAG dem Gebührenhaushalt zugeführt, um die Abwassergebühren zukünftig reduzieren zu können?
6. Wie kann der Stadt Herdecke ein Schaden durch die Nichterhebung der KAG-Gebühren entstanden sein, wenn die gesamte Straßenwiederherstellung aus dem Kanalunterhaltungskosten-Ansatz gezahlt wurde?
7. Ist Ihnen, Frau Bürgermeisterin, bekannt oder geschah es auf Ihre Veranlassung, dass einer Ihrer Mitarbeiter einen Herdecker Bürger, der sich in Emails und Telefonaten die KAG-Problematik betreffend an die Stadtverwaltung gewandt hat, diesen bei seinem Arbeitgeber denunziert hat? Er habe dessen dienstliche Ressourcen genutzt und für seine privaten Interessen instrumentalisiert. Wenn dies mit Ihrer Kenntnis geschah, ist dies die von Ihnen akzeptierte Art und Weise, einen kritischen Bürger mundtot machen zu wollen? Wenn nicht, wie gedenken Sie mit diesem Sachverhalt umzugehen?