SPD-Herdecke fordert kostenlosen ÖPNV

In der Sitzung am 19. Februar 2020 hat der Stadtverbandvorstand der SPD-Herdecke einstimmig beschlossen, die SPD-Fraktion im Kreistag des EN-Kreises zu bitten, eine Kostenermittlung zu veranlassen, wenn
– Jugendlichen im Kreis im Alter zwischen 14 und 18 Jahren täglich ab 21.30 Uhr die Gratisnutzung des ÖPNV im Kreisgebiet ermöglicht werden.
– allen Bürgerinnen und Bürger täglich ab 21.30 Uhr innerhalb des Kreisgebietes die Gratisnutzung des ÖPNV ermöglicht werden.
– alternativ alle Hinfahrt-Tickets, die ab 18 Uhr gelöst werden, auch als kostenloses Rückfahrtsticket genutzt werden können.
– allen Bürgerinnen und Bürgern ab 75 Jahren die Gratisnutzung des ÖPNV ermöglicht werden.
– allen Empfängern staatlicher Transferzahlungen die Gratisnutzung des ÖPNV ermöglicht werden.

Zur Begründung:
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren zum Beispiel bis 22 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino gehen. Damit diejenigen, die keine Monats- oder Jahreskarte für Bus und Bahn besitzen, sicher nach Hause gelangen, soll die kostenpflichtige Nutzung des ÖPNV auch für kurze Wege keinen Hinderungsgrund darstellen. So soll gewährleistet werden, dass die Jugendlichen auch in der dunklen Jahreszeit sicher nach Hause gelangen. Es ist davon auszugehen, dass viele Schüler*innen Langzeit-Tickets besitzen. Aus diesem Grunde dürfte die Kostenbelastung durch den Beschluss der oben beschriebenen Regelung sich in Grenzen halten.

Grundsätzlich müssen Bus und Bahn attraktiver werden, damit künftig weniger Autos auf den Herdeckern Straßen unterwegs sind. Das dient dem Umwelt- und Klimaschutz und verbessert die Lebensqualität im Umfeld der Straßen. Verkehrsstaus werden vermieden und der Straßenlärm nimmt ab.
Wenn die Nutzung des ÖPNV künftig ab 21.30 Uhr für alle Bürger*innen innerhalb des Kreisgebietes kostenfrei wäre, könnten die oben beschriebenen positiven Effekte in den Abendstunden eintreten. Menschen, die sonst nicht den ÖPNV nutzen, könnten leichter davon überzeugt werden, in Bus und Bahn zu steigen und so deren Vorzüge kennen zu lernen. Möglicherweise werden sie den ÖPNV dann künftig auch tagsüber öfter nutzen.

Die vierte Prüfvariante betrifft die Rentner*innen, von denen immer mehr nur ein geringes monatliches Einkommen haben. Obwohl es für ihre Lebensqualität wichtig ist, mobil zu bleiben, sind die Kosten für den ÖPNV eine Belastung. Nicht alle können sich ein Auto leisten. Andere haben eines, nutzen es aber – auch wegen der wachsenden Unsicherheit am Steuer – nur noch selten. Arztbesuche, der Einkauf und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben würden dieser Personengruppe leichter fallen, wenn die Nutzung von Bus und Bahn innerhalb der Stadt für sie künftig gratis wäre. Zusätzlich würde es manchen dieser Senior*innen leichter fallen, sich aus Vernunftgründen von ihrem Führerschein zu trennen, wenn sich mit dem Gratis-ÖPNV eine gute Alternative bietet. Damit wäre auch ein wichtiger Beitrag zum Unfallschutz geleistet. Um die Kosten für die Stadt in Grenzen zu halten, soll das beschriebene Angebot zunächst nur für die Altersgruppe ab 75 Jahren überprüft werden.

Für die Empfänger*innen staatlicher Transferzahlungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld und Grundsicherung, wäre die Gratisnutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine wesentliche Erleichterung. Viele von ihnen sind auf den ÖPNV angewiesen, für sie ist jede Einsparung wichtig. Das Sozialticket (monatlich 38,65 Euro VER, 39,35Euro BOGESTRA) bedeutet zwar schon eine Erleichterung, doch ein Wegfall dieser Monatsgebühr würde das schmale finanzielle Budget weiter entlasten und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.